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Allgemeines zum Visum

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Willkommen in Deutschland!

Ankunftsflughafen: beleuchtetes Hinweisschild
Einreise nach Deutschland © dpa

Für die Einreise nach Deutschland benötigen togoische Staatsangehörige ein Visum.

Die Art des Visums hängt von der Dauer des geplanten Aufenthalts ab. Möchten Sie also nur für kurze Zeit nach Deutschland, z.B. als Tourist? Oder planen Sie einen längeren Aufenthalt, z.B. für ein Studium?

Bitte wählen Sie zunächst aus, welche Dauer Ihr geplanter Aufenthalt hat:

Kurzfristiger Aufenthalt (maximal 90 Tage, z.B. Tourismus oder Geschäftsreisen)

Langfristiger Aufenthalt (mehr als 90 Tage, z.B. für Studium, Arbeit oder Familiennachzug)

Termine für Visumanträge können nur über das elektronische Terminsystem gebucht werden. Bitte beachten Sie, dass Termine zur Beantragung von Schengenvisa sowie nationalen Visa für Au-Pair, Freiwilligendienst und Sprachkurs ohne anschließendes Studium ausschließlich durch die Botschaft nach Eintragung in der entsprechenden Warteliste vergeben werden.

Es ist der Botschaft bewusst, dass die online angebotenen Termine aufgrund der extrem hohen Nachfrage sehr schnell ausgebucht sind. Es ist jedoch nicht möglich, Sondertermine per Telefon, Email oder auf dem Postwege zu beantragen. Es wird um Ihr Verständnis gebeten, dass diesbezügliche Anfragen aufgrund der extrem begrenzten Ressourcen der Visastelle nur in humanitären Notfällen beantwortet werden.

Weitere Informationen

Entry-/Exit System
Entry-/Exit System © EU Kommission

Das digitale Entry / Exit System (= EES) ist am 10. April 2026 vollständig in Betrieb gegangen. Das System wird von allen EU-Mitgliedstaaten (mit Ausnahme von Irland und Zypern) sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz an deren Außengrenzen eingesetzt.

Mit EES werden Ein- und Ausreisen von Personen digital registriert, die für einen Kurzaufenthalt (maximal 90 Tage innerhalb von 180 Tagen) in den Schengen-Raum reisen. Ausgenommen hiervon sind unter anderem Staatsangehörige der EU, des EWR und der Schweiz sowie Inhaber von Aufenthaltstiteln und Visa für den längerfristigen Aufenthalt.

An den Einreise- und Aufenthaltsvoraussetzungen ändert EES nichts. Die Änderungen betreffen lediglich die Abläufe an den Grenzkontrollstellen, Reisende selbst müssen nichts weiter veranlassen:

  • Bei Einreise werden neben Angaben zu Person und Reisedokument auch biometrische Daten (Fingerabdrücke und Gesichtsbild) erfasst.
  • Reisedokumente werden nicht mehr analog gestempelt. Ein- und Ausreisen werden digital und in Übereinstimmung mit europäischem Datenschutzrecht gespeichert.
  • An ausgewählten Flughäfen finden Reisende Selbstbedienungs-Terminals, um den Prozess zu beschleunigen.

Weiterführende Informationen stehen auf den Webseiten der Europäischen Kommission zur Verfügung.

Bitte bleiben Sie wachsam und melden Sie sich sofort bei uns, falls Sie hierzu aufgefordert werden.

ACHTUNG BETRUGSVERSUCH: Die Botschaft gibt keine Visa und Pässe gegen Zahlung über TMoney oder Flooz aus!

Die Terminvergabe für Visa für Au Pair / Freiwilligendienst und Sprachkurs ohne anschließendes Studium wurde umgestellt. Bitte tragen Sie sich für einen Termin in die Termin-Warteliste ein. Sobald ein…

Terminvergabe für Visa für Au Pair / Freiwilligendienst und Sprachkurs ohne anschließendes Studium

Information gemäß Art. 13 und 14 Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung)

Informationen zum Datenschutz im Visumverfahren

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