Am 1. Mai 2025 tritt die Reform des deutschen Ehenamens- und Geburtsnamensrechts und des Internationalen Namensrechts in Kraft. Sowohl für deutsche als auch für binationale Familien ergeben sich dadurch Neuerungen im Zusammenhang mit Passäntragen. Weitere Informationen finden Sie hier
Bitte bleiben Sie wachsam und melden Sie sich sofort bei uns, falls Sie hierzu aufgefordert werden.
Eine Online-Beantragung über das sogenannte Auslandsportal (deutsch/ englisch) ist ab sofort auch für Einzel-Anträge auf Visa zur Familienzusammenführung möglich. Die gemeinsame Stellung von Anträgen mehrerer Familienmitglieder über das Auslandsportal wird ebenfalls in Kürze technisch möglich sein. Nähere Informationen erhalten Sie hier.