Das Auswärtige Amt hat entschieden, das Remonstrationsverfahren gegen ablehnende Visabescheide zum 1. Juli 2025 weltweit abzuschaffen. Damit entfällt ein gesetzlich nicht vorgesehener, bislang freiwillig gewährter Rechtsbehelf im Visumverfahren.
Angemessener Rechtsschutz ist auch künftig gewährleistet, denn der gesetzliche vorgesehene Rechtsweg wird durch die Abschaffung des Remonstrationsverfahrens nicht verkürzt. Zudem haben alle Antragstellenden selbstverständlich die Möglichkeit, im Fall einer Ablehnung jederzeit einen neuen Antrag auf Erteilung eines Visums zu stellen.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt zur Abschaffung des Remonstrationsverfahrens.
Bitte bleiben Sie wachsam und melden Sie sich sofort bei uns, falls Sie hierzu aufgefordert werden.