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Nationale Visa

Artikel

Für langfristigen Aufenthalt (über 90 Tage).

Visumetikett
Pass mit Visum © Auswärtiges Amt

Das Nationale Visum ist das Einreisevisum für einen langfristigen Aufenthalt zu einem bestimmten Reisezweck. Es wird in der Regel für 90 Tage, in bestimmten Fällen bis zu einem Jahr erteilt. Nach Einreise ist in der Regel ein inländischer Aufenthaltstitel zu beantragen.

Antrag vorbereiten

Sie sollten mit der Vorbereitung Ihres Antrags beginnen, sobald Sie Pläne für Ihren langfristigen Aufenthalt in Deutschland haben. Das gesamte Visumverfahren kann mehrere Monate in Anspruch nehmen.

Schritte zur Antragstellung:

  1. Vollständigkeit der Visumunterlagen

Stellen Sie bitte die begleitenden Antragsunterlagen zusammen. Fehlende Unterlagen oder Nachweise können zur Ablehnung des Antrags führen.

Prüfen Sie auch die einzelnen Urkunden auf Fehler (z.B.: Schreibweise der Namen, fehlendes Datum, fehlende Unterschriften usw.). Falls Sie Fehler in Ihren Urkunden finden, lassen Sie diese von den zuständigen Organisationen/Behörden/Gerichten korrigieren, bevor Sie den Visumantrag stellen. Togoische Urkunden enthalten oftmals Fehler und dies führt zu sehr langen Bearbeitungszeiten. So können Sie die Bearbeitungszeit im Vorhinein aktiv verkürzen.

Wir haben für Sie je nach Reisezweck passende Merkblätter erstellt:
Merkblatt Familienzusammenführung Eltern zum deutschen Kind
Merkblatt Familienzusammenführung minderjähriges Kind zu Elternteil
Merkblatt Familienzusammenführung (Ehegatten/Verlobte)
Merkblatt Studium (französische Version)
Merkblatt Au-Pair (französische Version)

Merkblatt Ausbildung oder berufliche Weiterbildung (deutsche Version)
Merkblatt Ausbildung (französische Version)

Merkblatt Chancenkarte
Merkblatt Volontariat (französische Version)
Andere nationale Visa (französische Version)
Angehörige eines in Deutschland wohnhaften EU-Bürgers (nicht-deutsch)

2. Hochladen der Antragsunterlagen über das Auslandsportal oder direkte Terminbuchung je nach Visa-Kategorie

  • Link zum Auslandsportal für die meisten Visa-Kategorien

    (Familienzusammenführung, Chancenkarte, Blaue Karte (EU), Arbeitsaufnahme für Akademiker, Arbeitsaufnahme in einem Ausbildungsberuf, Arbeitsaufnahme mit Berufserfahrung, Durchführung einer Qualifikationsanalyse, Studium, Berufsausbildung, berufliche Weiterbildung, Suche nach einem Ausbildungsplatz)

    Sie laden Ihre Antragsunterlagen im Auslandsportal (unter der richtigen Visumkategorie) hoch und erhalten nach Absenden der vollständigen Unterlagen die Möglichkeit, einen Termin zu buchen.

  • Für Au Pair, Freiwilligendienst und Sprachkurs ohne anschließendes Studium erfolgt über die Terminbuchung über eine Termin-Warteliste. Die Unterlagen werden nicht über das Auslandsportal hochgeladen, sondern vollständig zum Termin mitgebracht.

    Bitte tragen Sie sich für einen Termin in die Termin-Warteliste ein: -> hier. Sobald ein Termin zur Verfügung steht, wird dieser in der Reihenfolge des Wartelisteneintrages für Sie gebucht. Über den gebuchten Termin erhalten Sie eine Bestätigung. Rückfragen zum Stand des Wartelisteneintrages können aus organisatorischen Gründen nicht beantwortet werden.

    Füllen Sie bitte das Antragsformular hier aus und bringen Sie es ausgedruckt zu Ihrem Termin mit. Hier finden Sie das Antragsformular für nationale Visa auch als PDF.


Wir wissen, dass die angebotenen Termine aufgrund der extrem hohen Nachfrage schnell ausgebucht sind. Es ist jedoch nicht möglich, Sondertermine per Telefon, Email oder auf dem Postwege zu beantragen. Es wird um Ihr Verständnis gebeten, dass diesbezügliche Anfragen aufgrund der extrem begrenzten Ressourcen der Visastelle nur in humanitären Notfällen beantwortet werden.

Wichtiger Hinweis:

Bitte übersenden Sie der Visastelle nicht unaufgefordert Unterlagen – vor allem nicht vor Beantragung. Diese Unterlagen können hier nicht aufgehoben und/oder zugeordnet werden. Bitte bringen Sie vollständige Unterlagen immer direkt zum Termin mit.

Wichtiger Hinweis:
Bitte übersenden Sie der Visastelle unaufgefordert keine Unterlagen – vor allem nicht vor Beantragung. Diese Unterlagen können hier nicht aufgehoben und/oder zugeordnet werden. Bitte bringen Sie vollständige Unterlagen immer direkt zum Termin mit.

Vorsprache bei der Botschaft

Um Ihren Antrag zu stellen, erscheinen Sie bitte persönlich zu Ihrem Termin bei der deutschen Auslandsvertretung.

Wenn Sie die Antragsunterlagen vorher im Auslandsportal hochgeladen haben bringen Sie zum Termin bitte nur die Original-Urkunden mit (Reisepässe, evtl. Sprachzertifikate, evtl. Universitätsabschlüsse, Geburtsurkunden, bei Familienzusammenführung weitere Personenstandsurkunden und ggf. Gerichtsbeschlüsse).

Wenn die Unterlagen nicht im Auslandsportal hochgeladen wurden (nur bei Au Pair, Freiwilligendienst und Sprachkurs ohne anschließendes Studium) bringen Sie bitte sämtliche erforderlichen Antragsunterlagen (siehe Merkblätter oben) mit.

Während der Bearbeitung

Die deutsche Auslandsvertretung prüft und entscheidet über Ihren Antrag. Dazu prüft sie, ob Ihr Antrag den rechtlichen Voraussetzungen genügt. Für diese Prüfung ist abhängig vom Reisezweck eine Bearbeitungsdauer von ca. zwei Wochen bis zu mehreren Monaten möglich. Sobald über den Antrag entschieden ist, werden Sie von der deutschen Auslandsvertretung kontaktiert. Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während der Bearbeitungszeit grundsätzlich nicht beantwortet werden. Danach gilt: Es werden nur Anfragen des Antragstellers selbst, seines gesetzlichen Vertreters oder eines schriftlich Bevollmächtigten beantwortet.

Rückgabe des Passes

Sobald die Auslandsvertretung über Ihren Antrag entschieden hat, werden Sie kontaktiert und nach Ihren gewünschten Reisedaten gefragt. Eventuell müssen Sie noch eine Krankenversicherung vorlegen.

Grundsätzlich können Sie Ihren Pass nur selbst abholen. Wenn dies nicht möglich ist, können Sie einen Vertreter mit der Abholung beauftragen. Dazu geben Sie ihm/ihr bitte eine schriftliche Vollmacht mit.

Falls Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, kann das verschiedene Gründe haben. Wir nennen Ihnen diese Gründe in einem Ablehnungsbescheid. Erläuterungen zu diesen Gründen finden Sie in den FAQs.

Sie können auch jederzeit einen neuen Antrag mit vollständigen, aussagekräftigen und überprüfbaren Unterlagen stellen.

Gute Reise! Hinweise für Visuminhaber

Wenn alle Angaben auf Ihrem Visumetikett korrekt sind, steht Ihrer Reise nichts mehr im Weg. Bitte prüfen Sie dies, sobald Sie Ihren Pass wieder in den Händen halten. Fehler sollten Sie uns bitte sofort mitteilen, damit wir Ihnen ein neues Visum ausstellen können.

Ihr Visum weist Ihren vollständigen Namen, Ihre Passnummer und Ihr Foto aus. Angegeben ist die Anzahl der Aufenthaltstage und die Gültigkeitsdauer des Visums, also die Zeit, die Sie bis zum Erhalt Ihres inländischen Aufenthaltstitels haben.

Vergessen Sie daher nicht, sich direkt nach Einreise in Deutschland beim Einwohnermeldeamt anzumelden und einen Termin bei der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Mit dem Einreisevisum können Sie innerhalb des Schengen-Raums reisen.

Weitere Informationen

In Deutschland besteht eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Jede Person mit Wohnsitz in Deutschland muss bei einem in Deutschland zugelassenen Krankenversicherer gegen Krankheitskosten versichert sein.

Krankenversicherungsschutz bei Anträgen auf nationale Visa

Entry-/Exit System
Entry-/Exit System © EU Kommission

Das digitale Entry / Exit System (= EES) ist am 10. April 2026 vollständig in Betrieb gegangen. Das System wird von allen EU-Mitgliedstaaten (mit Ausnahme von Irland und Zypern) sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz an deren Außengrenzen eingesetzt.

Mit EES werden Ein- und Ausreisen von Personen digital registriert, die für einen Kurzaufenthalt (maximal 90 Tage innerhalb von 180 Tagen) in den Schengen-Raum reisen. Ausgenommen hiervon sind unter anderem Staatsangehörige der EU, des EWR und der Schweiz sowie Inhaber von Aufenthaltstiteln und Visa für den längerfristigen Aufenthalt.

An den Einreise- und Aufenthaltsvoraussetzungen ändert EES nichts. Die Änderungen betreffen lediglich die Abläufe an den Grenzkontrollstellen, Reisende selbst müssen nichts weiter veranlassen:

  • Bei Einreise werden neben Angaben zu Person und Reisedokument auch biometrische Daten (Fingerabdrücke und Gesichtsbild) erfasst.
  • Reisedokumente werden nicht mehr analog gestempelt. Ein- und Ausreisen werden digital und in Übereinstimmung mit europäischem Datenschutzrecht gespeichert.
  • An ausgewählten Flughäfen finden Reisende Selbstbedienungs-Terminals, um den Prozess zu beschleunigen.

Weiterführende Informationen stehen auf den Webseiten der Europäischen Kommission zur Verfügung.

Bitte bleiben Sie wachsam und melden Sie sich sofort bei uns, falls Sie hierzu aufgefordert werden.

ACHTUNG BETRUGSVERSUCH: Die Botschaft gibt keine Visa und Pässe gegen Zahlung über TMoney oder Flooz aus!

Im Rahmen des Visumverfahrens müssen Sie nachweisen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt in Deutschland finanzieren können. Eine Möglichkeit dafür ist bei bestimmten Visumkategorien ein Sperrkonto.

Einrichtung eines Sperrkontos

Fachkräfte aus aller Welt leisten einen wichtigen Beitrag für die deutsche Wirtschaft und Gesellschaft. Und mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz hat Deutschland als modernes Einwanderungsland auch…

Fachkräfte willkommen - mit Deutschlands modernem Einwanderungsgesetz!

Die Terminvergabe für Visa für Au Pair / Freiwilligendienst und Sprachkurs ohne anschließendes Studium wurde umgestellt. Bitte tragen Sie sich für einen Termin in die Termin-Warteliste ein. Sobald ein…

Terminvergabe für Visa für Au Pair / Freiwilligendienst und Sprachkurs ohne anschließendes Studium

Das Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten ist am 24. Juli 2025 in Kraft getreten. Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes wird der Familiennachzug zu Personen mit…

Wichtige Information: Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten - Auswärtiges Amt

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