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Nationale Visa
Für langfristigen Aufenthalt (über 90 Tage).
Das Nationale Visum ist das Einreisevisum für einen langfristigen Aufenthalt zu einem bestimmten Reisezweck. Es wird in der Regel für 90 Tage, in bestimmten Fällen bis zu einem Jahr erteilt. Nach Einreise ist in der Regel ein inländischer Aufenthaltstitel zu beantragen.
Wichtig: Für die Beantragung eines Visums zum Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten sind eine ordnungsgemäße Registrierung in einer zentral geführten Terminliste und das Durchlaufen eines Vorverfahrens bei IOM (Internationale Organisation für Migration) erforderlich. Ein ohne diesen Vorlauf hier gebuchter Termin ist nicht gültig und wird storniert.
Antrag vorbereiten
Sie sollten mit der Vorbereitung Ihres Antrags beginnen, sobald Sie Pläne für Ihren langfristigen Aufenthalt in Deutschland haben. Das gesamte Visumverfahren kann mehrere Monate in Anspruch nehmen.
Bereiten Sie Ihren Antrag in folgenden drei Schritten vor:
- Füllen Sie bitte das Antragsformular hier aus und bringen Sie es ausgedruckt zu Ihrem Termin mit. Hier finden Sie das Antragsformular für nationales Visum PDF / 523 KB auch als PDF.
- Stellen Sie bitte die begleitenden Antragsunterlagen zusammen. Fehlende Unterlagen oder Nachweise können zur Ablehnung des Antrags führen. Wir haben für Sie je nach Reisezweck passende Merkblätter erstellt:
Merkblatt Familienzusammenführung Eltern zum deutschen Kind
Merkblatt Familienzusammenführung minderjähriges Kind zu Elternteil
Merkblatt Familienzusammenführung (Ehegatten/Verlobte)
Merkblatt Studium (französische Version)
Merkblatt Au-Pair (französische Version)Merkblatt Chancenkarte
Merkblatt Volontariat (französische Version)
Andere nationale Visa (französische Version)
Angehörige eines in Deutschland wohnhaften EU-Bürgers (nicht-deutsch) - Buchen Sie bitte einen Termin, um Ihren Antrag zu stellen.
Beantragen Sie bestimmte Visa online über das Auslandsportal. Sie erhalten damit vorab eine Rückmeldung, ob Ihre Unterlagen vollständig sind. Ihr Termin in der Auslandsvertretung verläuft danach schnell und effizient: Sie zeigen Ihre Originaldokumente, geben Ihre biometrischen Daten (Fingerabdrücke und Lichtbild) ab und bezahlen die Gebühr. Folgende Visa können Sie online beantragen: Visum Chancenkarte, Visum Blaue Karte (EU), Visum zur Arbeitsaufnahme für Akademiker, Visum zur Arbeitsaufnahme in einem Ausbildungsberuf, Visum zur Arbeitsaufnahme mit Berufserfahrung, Visum zur Durchführung einer Qualifikationsanalyse
Termine für Visumanträge können nur über das elektronische Terminsystem gebucht werden.
Es ist der Botschaft bewusst, dass die online angebotenen Termine aufgrund der extrem hohen Nachfrage sehr schnell ausgebucht sind. Es ist jedoch nicht möglich, Sondertermine per Telefon, Email oder auf dem Postwege zu beantragen. Es wird um Ihr Verständnis gebeten, dass diesbezügliche Anfragen aufgrund der extrem begrenzten Ressourcen der Visastelle nur in humanitären Notfällen beantwortet werden.
Bitte beachten Sie folgenden Hinweis!
Die Terminvergabe für Visa für Au Pair / Freiwilligendienst und Sprachkurs ohne anschließendes Studium wurde umgestellt. Bitte tragen Sie sich für einen Termin ab sofort in die neue Termin-Warteliste ein. Sobald ein Termin zur Verfügung steht, wird dieser in der Reihenfolge des Wartelisteneintrages umgebucht. Über den gebuchten Termin erhalten Sie von der Visastelle eine Bestätigung. Rückfragen zum Stand des Wartelisteneintrages können aus organisatorischen Gründen nicht beantwortet werden.
Wichtiger Hinweis:
Bitte übersenden Sie der Visastelle unaufgefordert keine Unterlagen – vor allem nicht vor Beantragung. Diese Unterlagen können hier nicht aufgehoben und/oder zugeordnet werden. Bitte bringen Sie vollständige Unterlagen immer direkt zum Termin mit.
Antrag stellen
Um Ihren Antrag zu stellen, erscheinen Sie bitte persönlich zu Ihrem Termin bei der deutschen Auslandsvertretung. Die Auslandsvertretung nimmt Ihre vollständigen Antragsunterlagen sowie die Gebühr entgegen, stellt Ihnen Fragen zur geplanten Reise und erfasst Ihr Foto und Ihre Fingerabdrücke.
Während der Bearbeitung
Die deutsche Auslandsvertretung prüft und entscheidet über Ihren Antrag. Dazu prüft sie, ob Ihr Antrag den rechtlichen Voraussetzungen genügt. Für diese Prüfung ist abhängig vom Reisezweck eine Bearbeitungsdauer von ca. zwei Wochen bis zu mehreren Monaten möglich. Sobald über den Antrag entschieden ist, werden Sie von der deutschen Auslandsvertretung kontaktiert. Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während der Bearbeitungszeit grundsätzlich nicht beantwortet werden. Danach gilt: Es werden nur Anfragen des Antragstellers selbst, seines gesetzlichen Vertreters oder eines schriftlich Bevollmächtigten beantwortet.
Rückgabe des Passes
Sobald die Auslandsvertretung über Ihren Antrag entschieden hat, werden Sie kontaktiert und nach Ihren gewünschten Reisedaten gefragt. Eventuell müssen Sie noch eine Krankenversicherung vorlegen.
Grundsätzlich können Sie Ihren Pass nur selbst abholen. Wenn dies nicht möglich ist, können Sie einen Vertreter mit der Abholung beauftragen. Dazu geben Sie ihm/ihr bitte eine schriftliche Vollmacht mit.
Falls Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, kann das verschiedene Gründe haben. Wir nennen Ihnen diese Gründe in einem Ablehnungsbescheid. Erläuterungen zu diesen Gründen finden Sie in den FAQs.
Sie können auch jederzeit einen neuen Antrag mit vollständigen, aussagekräftigen und überprüfbaren Unterlagen stellen.
Gute Reise! Hinweise für Visuminhaber
Wenn alle Angaben auf Ihrem Visumetikett korrekt sind, steht Ihrer Reise nichts mehr im Weg. Bitte prüfen Sie dies, sobald Sie Ihren Pass wieder in den Händen halten. Fehler sollten Sie uns bitte sofort mitteilen, damit wir Ihnen ein neues Visum ausstellen können.
Ihr Visum weist Ihren vollständigen Namen, Ihre Passnummer und Ihr Foto aus. Angegeben ist die Anzahl der Aufenthaltstage und die Gültigkeitsdauer des Visums, also die Zeit, die Sie bis zum Erhalt Ihres inländischen Aufenthaltstitels haben.
Vergessen Sie daher nicht, sich direkt nach Einreise in Deutschland beim Einwohnermeldeamt anzumelden und einen Termin bei der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Mit dem Einreisevisum können Sie innerhalb des Schengen-Raums reisen.
Weitere Informationen
Bitte bleiben Sie wachsam und melden Sie sich sofort bei uns, falls Sie hierzu aufgefordert werden.
Im Rahmen des Visumverfahrens müssen Sie nachweisen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt in Deutschland finanzieren können. Eine Möglichkeit dafür ist bei bestimmten Visumkategorien ein Sperrkonto.
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