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Betrugsversuche aus Togo

Stacheldrahtzaun und Überwachungskameras

Gefängnis, © colourbox.de

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Allgemeine Hinweise

Vorauszahlungsbetrug (im Allgemeinen auch „Nigeria-Connection“ genannt) breitet sich seit vielen Jahren nicht nur in Nigeria, sondern auch in vielen anderen westafrikanischen Staaten und sogar weltweit aus.

Das Betrugsmuster ist weitestgehend identisch, auch wenn die Geschichten immer wieder in abgewandelter Form präsentiert werden. Zumeist behaupten die Täter, Anwälte auf der Suche nach Angehörigen zu sein, im Auftrag oder mit Billigung hochrangiger togoischer Staatsangehöriger zu handeln - nicht selten werden gefälschte Schreiben oder Passkopien als Legitimation verwendet.

Handlungsempfehlungen

Sollten Sie ein Schreiben oder eine E-Mail erhalten und den Verdacht haben, dass es sich um einen Fall der „Nigeria-Connection“ handeln könnte, unterlassen Sie es, mit den Absendern in weiteren Kontakt zu treten oder persönliche oder geschäftliche Daten zu übermitteln.

Überprüfen Sie mit gesundem Menschenverstand, ob eine vorgeschlagene Transaktion bzw. ein vorgeschlagenes Geschäft an sich sinnvoll ist und warum gerade Sie Empfänger geworden sind. Lassen Sie sich dabei auch nicht von zunächst offiziell aussehenden Internetauftritten irritieren.

Tätigen Sie bei geschäftlichen Transaktionen mit Togo keine Vorauszahlungen ohne konkrete Gegenleistung und funktionierende Sicherungen. Ein Transfer mit beispielsweise Western Union enthält keine Sicherung, mit der Sie das Geld zurück erhalten können!

Fordern Sie gegebenenfalls von den hiesigen Firmen folgende Unterlagen an, die die Botschaft oder die togoische Industrie- und Handelskammer überprüfen lassen kann:

  • Quitus Fiscal
  • Carte Operateur Economique
  • Carte de Séjour, inbesondere bei englisch klingenden Vornamen

Seriöse Firmen oder Organisationen geben zum Beispiel keine Mobiltelefonnummern (+228 9xxx / +228 7xxx) in ihrem Briefkopf an. Die Botschaft ruft eine alte Geschäftsweisheit in Erinnerung, sich vor eventuellen Vertragsabschlüssen mit unbekannten Geschäftspartnern möglichst umgehend über sie zu informieren.

Kontaktaufnahme

Die togoische Industrie- und Handelskammer erteilt Auskünfte darüber, ob die fragliche Firma dort bekannt bzw. in das Handelsregister eingetragen ist. Ebenso können Sie dort Import- und Exportregelungen und deren Kosten erfragen.

Sollten Sie bereits Zahlungen geleistet oder Drohungen erhalten haben, informieren Sie das Bundeskriminalamt in Wiesbaden oder ihre örtliche Polizeidienststelle. Das BKA kann unter Umständen eine strafrechtliche Verfolgung der Täter erreichen. Togoische Behörden sind hierzu in den wenigsten Fällen in der Lage, da die Täter meist mit Mobiltelefonen agieren.
Die Chancen, bereits gezahlte Gelder wiederzuerlangen, werden allerdings in jedem Fall als gering eingeschätzt.

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