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Urkundenüberprüfungen und Beglaubigungen

Diverse Stempel an einer Halterung

Beglaubigung, © Photothek.de

Artikel


Allgemeine Hinweise

Beglaubigungen können unter anderem in folgenden Fällen notwendig sein:

  • Unterschriftsbeglaubigungen
  • beglaubigte Kopien (zum Beispiel für Studienzwecke)
  • Antrag auf Führungszeugnis
  • Lebensbescheinigungen
  • u.ä.

Togoische Urkunden werden seit 2001 nicht mehr von deutschen Behörden legalisiert. Die Echtheit einer togoischen Urkunde kann nur noch im Rahmen einer Urkundenüberprüfung durch die Deutsche Botschaft überprüft werden. Den Fragebogen zur Urkundenüberprüfung finden Sie hier.


Beglaubigungen von Kopien zur Verwendung in Deutschland

Wir bitten Sie, in jedem Fall die zu beglaubigenden Kopien sowie die Originale  mitzubringen. Für die Beglaubigung fällt eine Mindestgebühr von 15.200 FCFA an.


Unterschriftsbeglaubigungen

Sie müssen sich auf jeden Fall mit einem gültigen Ausweisdokument ausweisen können. Die Gebühr ist abhängig von dem zugrunde liegenden Rechtsgeschäft. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte im Voraus per Mail an die Botschaft.

Für die Eröffnung eines Sperrkontos in Deutschland (ausländische Studierende) ist ein vorfrankierter adressierter Umschlag eines Kurierservices für die anschließende Übermittlung nach Deutschland erforderlich.


Öffnungszeiten

Die meisten Beglaubigungen können Mittwoch vormittags von 09:00 - 12:00 Uhr ohne Termin vorgenommen werden. Für Vaterschaftsanerkennungen und Beglaubigungen im Rahmen von personenstandsrechtlichen Angelegenheiten (Geburtsanzeige, Namenserklärung) wenden Sie sich bitte zwecks Terminvergabe vorab per Mail an die Botschaft.

Neues Gebührenrecht ab 1. Oktober 2021

Seit dem 1. Oktober 2021 gilt für das Auswärtige Amt und seine Auslandsvertretungen ein neues Gebührenrecht. Dadurch ändern sich die Gebühren für Beurkundungen, Beglaubigungen und andere Dienstleistungen der Auslandsvertretungen. Die Gebühren für Pässe, Personalausweise und Visa ändern sich nicht.

Gebührenrecht seit 1. Oktober 2021

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