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Urkundenüberprüfungen und Beglaubigungen

Diverse Stempel an einer Halterung

Beglaubigung, © Photothek.de

Artikel


Allgemeine Hinweise

Beglaubigungen können unter anderem in folgenden Fällen notwendig sein:

Togoische Urkunden werden seit 2001 nicht mehr von deutschen Behörden legalisiert. Die Echtheit einer togoischen Urkunde kann nur noch im Rahmen einer Urkundenüberprüfung durch die Deutsche Botschaft überprüft werden. Den Fragebogen zur Urkundenüberprüfung finden Sie hier .


Beglaubigungen von Kopien zur Verwendung in Deutschland

Die Dokumente müssen im Original mitgebracht werden. Für die Beglaubigung der durch die Botschaft gefertigten Kopien fällt eine Gebühr von 15.200 FCFA pro Kopie an. Kopiebeglaubigungen zu Studienzwecken sind kostenlos, bei Vorsprache sind entsprechende Nachweise, z. B. Ausdruck des E-Mail-Verkehrs mit einer deutschen Universität oder ähnliches, vorzulegen.


Unterschriftsbeglaubigungen

Sie müssen sich auf jeden Fall mit einem gültigen Ausweisdokument ausweisen können. Die Gebühr ist abhängig von dem zugrunde liegenden Rechtsgeschäft. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte im Voraus per Mail an die Botschaft.

Für die Eröffnung eines Sperrkontos in Deutschland (ausländische Studierende) ist ein vorfrankierter adressierter Umschlag eines Kurierservices für die anschließende Übermittlung nach Deutschland erforderlich.

Sollten Sie eine Unterschriftsbeglaubigung in Immobilien- oder gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten sowie spezielle Bescheinigungen (außer Lebensbescheinigungen) benötigen, nehmen Sie bitte vor Vorsprache mit der Botschaft unter der Mailadresse visa@lome.diplo.de Kontakt auf. Bitte legen Sie dieser Mail das betreffende Dokument bei und beschreiben Sie Ihr Anliegen ausführlich.

Öffnungszeiten

Termine für die Beglaubigung von Kopien und Unterschriften sowie für die Beantragung von Bescheinigungen (z. B. Lebensbescheinigungen) sind online über das Das Terminsystem zu buchen. Für Vaterschaftsanerkennungen und Beglaubigungen im Rahmen von personenstandsrechtlichen Angelegenheiten (Geburtsanzeige, Namenserklärung) wenden Sie sich bitte zwecks Terminvergabe unverändert vorab per Mail an die Botschaft.

Neues Gebührenrecht ab 1. Oktober 2021

Das Auswärtige Amt und seine Auslandsvertretungen erbringen konsularische Leistungen auf der Grundlage des Konsulargesetzes und erheben hierfür Gebühren. Im Folgenden werden die Rechtsgrundlagen dieser Gebühren näher erläutert.

Gebührenrecht

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