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Urkundenüberprüfungen, Beglaubigungen und Beurkundungen
Beglaubigung, © Photothek.de
Allgemeine Hinweise
Beglaubigungen können unter anderem in folgenden Fällen notwendig sein:
- Unterschriftsbeglaubigungen
- beglaubigte Kopien (zum Beispiel für Studienzwecke)
- Antrag auf Führungszeugnis - Das Formular und weitere Informationen finden Sie unter https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/ZentraleRegister/Fuehrungszeugnis/Fuehrungszeugnis_node.html
- Lebensbescheinigungen
- Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister - Das Formular und weitere Informationen finden Sie unter https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/ZentraleRegister/Gewerbezentralregister/Gewerbezentralregister_node.html
- u.ä.
Urkundenüberprüfungen
Togoische Urkunden werden seit 2001 nicht mehr von deutschen Behörden legalisiert. Die Echtheit einer togoischen Urkunde kann nur noch im Rahmen einer Urkundenüberprüfung durch die Deutsche Botschaft überprüft werden. Den Fragebogen zur Urkundenüberprüfung finden Sie hier .
Beglaubigungen von Kopien zur Verwendung in Deutschland
Die Dokumente müssen im Original mitgebracht werden. Für die Beglaubigung der durch die Botschaft gefertigten Kopien fällt eine Gebühr von 15.200 FCFA pro Kopie an. Kopiebeglaubigungen zu Studienzwecken sind kostenlos, bei Vorsprache sind entsprechende Nachweise, z. B. Ausdruck des E-Mail-Verkehrs mit einer deutschen Universität oder ähnliches, vorzulegen.
Unterschriftsbeglaubigungen, Bescheinigungen und Beurkundungen
Für Unterschriftsbeglaubigungen müssen Sie sich auf jeden Fall mit einem gültigen Ausweisdokument ausweisen können. Die Gebühr ist abhängig von dem zugrunde liegenden Rechtsgeschäft. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte im Voraus per Mail an die Botschaft.
Sollten Sie eine Unterschriftsbeglaubigung in Immobilien- oder gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten sowie spezielle Bescheinigungen (außer Lebensbescheinigungen) benötigen, nehmen Sie bitte vor Vorsprache mit der Botschaft unter der Mailadresse visa@lome.diplo.de Kontakt auf. Legen Sie ggf. dieser Mail das betreffende Dokument bei und beschreiben Sie Ihr Anliegen ausführlich. Dies gilt auch für den Wunsch einer Durchführung einer Beurkundung oder die Entgegennahme von Erklärungen in Familienrechtsangelegenheiten (Vaterschaftsanerkennungen, Namenserklärungen, Anträgen auf Registrierung einer Geburt oder einer Eheschließung im Ausland etc.).
Im Bereich des Gesellschaftsrechts besteht außerdem die Möglichkeit, direkt bei einem deutschen Notariat im Wege eines Online-Verfahrens Beurkundungen und Beglaubigungen durchzuführen.„ Weitere Informationen zur Einführung dieses Verfahrens finden Sie hier.
Öffnungszeiten
Termine für die Beglaubigung von Kopien und Unterschriften sowie für die Beantragung von Bescheinigungen (z. B. Lebensbescheinigungen) sind online über das Das Terminsystem zu buchen. Für Vaterschaftsanerkennungen und Beglaubigungen im Rahmen von personenstandsrechtlichen Angelegenheiten (Namenserklärungen, Anträgen auf Registrierung einer Geburt oder einer Eheschließung im Ausland) ist keine Terminvergabe online möglich. Bitte wenden Sie sich zwecks Terminvergabe vorab per Mail an die Botschaft (s.o.).
Neues Gebührenrecht ab 1. Oktober 2021
Das Auswärtige Amt und seine Auslandsvertretungen erbringen konsularische Leistungen auf der Grundlage des Konsulargesetzes und erheben hierfür Gebühren. Im Folgenden werden die Rechtsgrundlagen dieser Gebühren näher erläutert.