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Vaterschaftsanerkennung
Familienangelegenheiten, © www.colourbox.com
Allgemeine Hinweise
In der deutschen Botschaft in Lomé können nach Terminvereinbarung per Mail Vaterschaftsanerkennungen nach deutschem Recht durchgeführt werden.
Für eine Vaterschaftsanerkennung werden folgende Unterlagen (im Original) benötigt:
- Geburtsurkunde des Kindes (bei vorgeburtlicher Anerkennung ärztliches Attest über die Schwangerschaft)
- Ledigkeits-/Familienstandsbescheinigung der Mutter
- bei Eheschließung nach Geburt: Heiratsurkunde
- Geburtsurkunden der Kindeseltern
- Pässe der Kindeseltern
- Abmeldebescheinigung aus Deutschland
War die Mutter schon einmal verheiratet und ist diese Ehe aufgelöst (auch bei Auflösung vor Geburtstermin), so muss zunächst geklärt werden, welche weiteren Unterlagen vorzulegen sind, bzw. ob die Eheauflösung für den deutschen Rechtsbereich durch die zuständige deutsche Landesjustizverwaltung anerkannt werden muss. Die Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung kann erst erfolgen, wenn die Scheidung anerkannt ist.
Wurde die Ehe durch Tod des früheren Ehegatten aufgelöst, so sind zusätzlich folgende Unterlagen vorzulegen:
- Heiratsurkunde
- Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten
Bei mehreren Vorehen sind diese Unterlagen für jede Vorehe vorzulegen.
Im Einzelfall können weitere Urkunden erforderlich sein.
Terminvereinbarung
Die Termine für eine Vaterschaftsanerkennung werden per Mail vergeben. Wir bitten Sie daher, mit der Botschaft unter visa@lome.diplo.de Kontakt aufzunehmen und die erforderlichen Unterlagen bereits in der Mail beizufügen.
Weitere Informationen
Am 27.06.2024 ist das Staatsangehörigkeitsmodernisierungsgesetz (StARModG) in Kraft getreten. Es wird leichter möglich, zusätzlich zur deutschen Staatsangehörigkeit weitere Staatsangehörigkeiten zu erwerben.